Kostenübernahme

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Kostenübernahme von Hörgeräten durch Krankenkassen

Die Kostenübernahme sollte bei Hörgeräten natürlich geklärt sein und deshalb sollte man die Rahmenbedingungen kennen und welche Anforderungen für eine Kostenübernahme bestehen.

Welche Kosten übernimmt eine Kasse eigentlich?

Die Krankenkassen übernehmen bei einer nachgewiesenen Hörschwäche grundsätzlich auch die Kosten für eine Hörhilfe. Privatversicherte können solche Leistungen ebenfalls in Anspruch nehmen, wobei es hier ganz klar auf den jeweiligen Tarif ankommt.

Ansprüche auf Kostenübernahme hat man für:

  • zuzahlungsfreie Hörhilfen und Hörgeräte

  • Hörtests und Anpassung von Hörgeräten

  • Wartungen sowie Reparaturen

Die medizinische Notwendigkeit muss also nachgewiesen sein, dann sind die Krankenkassen auch bei der Kostenübernahme unproblematisch.

Wenn es ein spezielles Gerät werden soll, dessen Funktionen über die Empfehlung oder Indikation hinausgehen, wird für den Kunden eine Zuzahlung fällig.

Krankenkassen
Akku Hörgeräte in Langerwehe - Beratung und Verkauf

Anforderungen zur Kostenübername

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Die Kassen stellen Grundanforderungen an den technischen Standard, dabei muss es sich etwa um ein digital einstellbares Gerät handeln, welches sich der Hörschwäche genau anpassen lässt.

Folgende Mindestanforderungen sollte das Hörgerät erfüllen:

  • Verstärkerleistung bis 75 Dezibel

  • 1 Rückkopplungsunterdrückung

  • 1 Störschallunterdrückung

  • 3 Hörprogramme
  • 4 Kanäle

Gerne beraten wir Sie bei der Kostenübernahme ihres neuen Hörgerätes.

Welche Kosten werden übernommen?

Gesetzliche Krankenkasse

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Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BARMER, DAK etc.) folgende Kosten:

  • 650,00 Euro bis 729,00 Euro Brutto für das Erstgerät*

  • 650,00 Euro bis 729,00 Euro Brutto für das Zweitgerät*/**

  • 33,50 Euro Brutto für Otoplastik pro Ohr

  • 125,01 Euro Brutto für Service & Reparatur pro Ohr

*Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen variiert je nach Kasse.
** Bei Beidohriger Versorgung gibt es einen binauralen Abschlag

Private Krankenkasse

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Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die privaten Krankenkassen (Barmenia, Nürnberger, Debeka, Axa, HanseMerkur etc.) im Durchschnitt folgende Kosten:

  • 1.500,00 Euro Brutto für das Erstgerät*
  • 1.500,00 Euro Brutto für das Zweitgerät*

Für zwei Hörgeräte erstatten die privaten Krankenkassen somit 3.000,00 Euro Brutto. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Wert um einen Durchschnittswert handelt.

*Auf Grund der unterschiedlichen PKV Verträge kann die Höhe der Kostenübernahme hier selbstverständlich vom Durchschnittswert abweichen.

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