Kostenübernahme
Kostenübernahme von Hörgeräten durch Krankenkassen
Die Kostenübernahme sollte bei Hörgeräten natürlich geklärt sein und deshalb sollte man die Rahmenbedingungen kennen und welche Anforderungen für eine Kostenübernahme bestehen.
Welche Kosten übernimmt eine Kasse eigentlich?
Die Krankenkassen übernehmen bei einer nachgewiesenen Hörschwäche grundsätzlich auch die Kosten für eine Hörhilfe. Privatversicherte können solche Leistungen ebenfalls in Anspruch nehmen, wobei es hier ganz klar auf den jeweiligen Tarif ankommt.
Ansprüche auf Kostenübernahme hat man für:
Die medizinische Notwendigkeit muss also nachgewiesen sein, dann sind die Krankenkassen auch bei der Kostenübernahme unproblematisch.
Wenn es ein spezielles Gerät werden soll, dessen Funktionen über die Empfehlung oder Indikation hinausgehen, wird für den Kunden eine Zuzahlung fällig.
Anforderungen zur Kostenübername
Die Kassen stellen Grundanforderungen an den technischen Standard, dabei muss es sich etwa um ein digital einstellbares Gerät handeln, welches sich der Hörschwäche genau anpassen lässt.
Folgende Mindestanforderungen sollte das Hörgerät erfüllen:
Gerne beraten wir Sie bei der Kostenübernahme ihres neuen Hörgerätes.
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