Beihilfe für Hörgeräte für schwerhörige Menschen

Moderne Hörgeräte sind technisch höchst anspruchsvoll. Das hat selbstverständlich seinen Preis: Für überzeugende Qualität zahlt man mehrere hundert Euro für die Anschaffung.

Es gibt sogar luxuriöse Produkte, die mit Kosten von über 2.000 Euro auf sich aufmerksam machen. Wer auf seine Ausgaben achtet, fragt sich berechtigterweise, ob es nicht auch eine Beihilfe für Hörgeräte gibt.

Tatsächlich gewähren die Krankenkassen ihren Versicherten auf Antrag oft einen finanziellen Zuschuss. Doch nicht jedes Modell ist beihilfefähig. Tipps und Informationen erhalten Sie beim Hörakustiker.

Beihilfe nur für ärztlich verordnetes Hörgerät

Eine Beihilfe für ein Hörgerät ist leicht zu erhalten, denn es kann schwerwiegende Folgen wie eine Demenz vorbeugen. Es gibt nur eine Voraussetzung: Das Gerät muss von einem Arzt verordnet werden.

Wenn Sie Ihrer Schwerhörigkeit mit dem wirkungsvollen technischen Hilfsmittel begegnen möchten, reicht es also nicht aus, nur Ihren Hörgeräteakustiker zu besuchen. Vereinbaren Sie zunächst einen Termin bei Ihrem Hausarzt oder einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt und lassen Sie Ihr Gehör medizinisch untersuchen.

Liegt tatsächlich eine Schwerhörigkeit bei Ihnen vor, erhalten Sie eine ärztliche Verordnung. Bringen Sie diese bitte mit, wenn Sie beim Hörakustiker ein Hörgerät erhalten möchten.

Beihilfe für Hörgeräte und Hörhilfen

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Beihilfe für Hörgeräte und Hörhilfen erhalten

Höhe der Beihilfe für Ihr Hörgerät

Wie viele andere Zuschüsse, die Sie in Deutschland erhalten können, ist auch der Wert der Beihilfe für Ihr Hörgerät begrenzt. Sind Sie älter als 15 Jahre alt, liegt die maximale Höhe bei 1500 Euro pro Ohr.

Sie könnten allerdings von einer Ausnahme profitieren: Wenn Sie ein Hörgerät benötigen, das aus medizinischen Gründen eine Fernbedienung erfordert, können Sie unter Umständen eine höhere Beihilfe erhalten.

So oft können Sie Hörgeräte-Beihilfen beanspruchen

Ein Hörgerät kann in seinen Funktionen mit der Zeit nachlassen oder durch die Leistung modernerer Technik überholt werden. Das kann für Ihr Gehör aber von Nachteil sein. Es ist wichtig, dass das Gerät jederzeit die ideale Leistung bietet, damit Ihr Gehör nicht weiter abbaut.

Aus diesen Gründen können Sie im Fall einer Schwerhörigkeit alle fünf Jahre Beihilfen in der oben genannten Höhe in Anspruch nehmen. Doch auch in dieser Hinsicht erwarten Sie einzelne Ausnahmen.

Sofern es insbesondere zwingende Gründe für einen baldigen Ersatz gibt, haben Sie gegebenenfalls auch schon vor Ablauf des Fünf-Jahres-Zeitraums die Möglichkeit auf eine finanzielle Beihilfe. Die Gründe müssen jedoch medizinischer oder technischer Natur sein.

Wartungen und Reparaturen sind teilweise ebenfalls beihilfefähig

Grundsätzlich erhalten Sie eine finanzielle Unterstützung für die Kosten einer notwendigen Hörgeräte-Reparatur, sofern das Gerät bereits gefördert wurde.

Dasselbe gilt, wenn Sie das Ohrpassstück – auch bekannt als Otoplastik – austauschen lassen müssen. Weder für die Reparatur noch für den Otoplastik-Tausch müssen Sie sich eine ärztliche Verordnung einholen.

Beihilfe für Hörgeräte: Was Sie selbst finanzieren müssen

So großzügig die Beihilfen für Hörsysteme auch sind: Manche Kosten müssen Sie selbst tragen. Dazu gehören alle Batterien und Akkus, die für den Betrieb des Geräts nötig sind. Das gilt aber nur für Personen ab 18 Jahren.

Folgende Produkte werden ebenfalls nicht gefördert:

  • TV-Kopfhörer für Schwerhörige

  • Pflege- und Reinigungsprodukte

  • zusätzliche Ladegeräte

  • Aufbewahrungsboxen

  • Mikrofone

Sofern es sich um ein Hörgerät mit wiederaufladbarem Akku handelt, ist das Ladegerät in der Regel schon im Produktumfang enthalten. Auch eine passende Aufbewahrungsbox kann bei Ihrem Einkauf beim Hörakustiker bereits dabei sein.

Beihilfefähig, oder nicht? Lassen Sie sich bei Ihrem Hörgeräteakustiker beraten!

Ein modernes Hörgerät kann Ihnen maßgeblich dabei helfen, wieder klarer und deutlicher zu hören. Die technischen Helfer fördern Ihr individuelles Wohlbefinden, helfen Ihnen bei der Orientierung in unserer Gesellschaft und beugen sogar Demenz vor.

Diese wertvollen Vorteile möchte auch die Krankenkassen unterstützen, indem sie Ihnen finanziell unter die Arme greifen. Angesichts dessen gibt es die Beihilfe für Hörgeräte, die pro Ohr bei bis zu 1500 Euro liegt.

In diesem Beitrag haben Sie erfahren, welche Leistungen beihilfefähig sind und in welcher Höhe sowie Frequenz Sie die begehrten Zuschüsse erhalten können. Ist noch eine Frage offen geblieben?

Wenden Sie sich einfach an Ihren Hörakustiker der Hörwelt Rur. Bei uns erhalten Sie während der Geschäftszeiten wertvolle Informationen und Tipps, um selbst ein gut funktionierendes Hörgerät mittels Beihilfe zu finanzieren.

Weiterhin sind wir als Hörgeräte-Experten die idealen Ansprechpartner, wenn es um Fragen zu Ihrem Gehör, zu Hörgeräten oder zur Reparatur geht. Nutzen Sie diese Option und lassen Sie sich zeitnah von einem Spezialisten beraten!

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Ihr Hörgeräteakustikmeister in Langerwehe, Aldenhoven und Nideggen

Zoran Culibrk

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